Gemeinsam prüfen wir die Fördermittelvoraussetzungen mit Dir.
Zusammen mit Dir erstellen wir die für den Antrag notwendigen Unterlagen und begleiten Dich bei der Antragsstellung.
Nach erfolgreicher Antragsstellung und Bewilligung der Förderung startet die Beratung.
Grundsätzlich gefördert werden alle Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung des Vorhabens. Das Ziel ist dabei, die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen von mindestens 50 Prozent. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung (Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
Die eingesetzten unabhängigen Berater oder Beratungsgesellschaften müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Erfahrung und Sachkunde gegenüber der Anlaufstelle und den Trägern nachweisen.
Beratungen sind mindestens für die Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen. Bei der Zirkelberatung (eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, maximal sechs Personen, die ALG I oder ALG II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende, sofern eine ALG II-vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann) ist die Beratungszeit im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Person durchzuführen.
Vor Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle (STARTERCENTER NRW sowie Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen) ein Kontaktgespräch zu führen, an dem der Antragsteller, sein Berater sowie ein Vertreter der Kontaktstelle teilnehmen.
Im Falle der Zirkelberatung findet das Kontaktgespräch mit allen am Zirkel Beteiligten bei der Anlaufstelle statt.
Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Ein schriftlicher Beratungsvertrag kann erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.
Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk.
Bei Personen, die ALG II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 Euro pro Tagewerk, erhöht werden.
Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss pro Gründer/-in 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 €. Für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt, beträgt der Zuschuss 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 720 €. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 50 €.
Es können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden.
Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Das Tagewerk wird auf die o. g. Höchstzahl angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Beratungs- & Projektgesellschaft:
http://www.ibp-ihk.de/unsere-taetigkeitsfelder/das-programm-ibp-nrw/
Ruf uns an, schreib uns, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch.
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