Beratungs­programm Wirtschaft NRW (BPW) für Gründer­Innen

Das Förder­programm für Gründer aus NRW

Ein Café gründen

Was bedeutet BPW ?

Das Beratungs­programm Wirtschaft NRW (BPW) für Gründer­Innen ist eine finanzielle Unter­stützung bei der Inanspruch­nahme von Unternehmens­beratern und erleichtert so das Gründen oder die Über­nahme von Unter­nehmen.

Was bedeutet Zirkelberatung ?

Die Zirkel­beratung NRW (auch „Gründungs­zirkel“ genannt) ist eine kombinierte Gruppen- und Einzel­beratung, in der sich angehende Selbst­ständige intensiv und qualifiziert auf Ihre Gründung vorbereiten können. Die Gruppen­größe beträgt in der Regel vier, maximal sechs Teil­nehmende.

Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich gefördert werden alle Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung des Vorhabens. Das Ziel ist dabei, die Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen von mindestens 50 Prozent.. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

In 3 Schritten BPW NRW beantragen

1. Vereinbare ein kostenloses Gespräch mit uns

Gemeinsam prüfen wir die Fördermittel­­voraussetzungen mit Dir.

2. Antrags­stellung

Zusammen mit Dir erstellen wir die für den Antrag notwendigen Unterlagen und begleiten Dich bei der Antrags­stellung.

3. Abwarten & Loslegen

Nach erfolgreicher Antrags­­stellung und Bewilli­gung der Förderung startet die Beratung.

Häufige Fragen

Diese Fragen werden uns öfter gestellt.

Hast du noch offene Fragen?
Buche dir gerne einen Termin!

Grund­sätzlich gefördert werden alle Beratungen zur Ent­wicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungs­konzepten vor der Real­isierung des Vorhabens. Das Ziel ist dabei, die Gründ­ung oder Übernahme eines Unter­nehmens oder die mehrheit­liche Beteiligung an einem Unter­nehmen von mindestens 50 Prozent. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Innerhalb der Beratung sollen individuelle Gründungskonzepte erstellt, optimiert und überprüft werden. Das beinhaltet u.a die:
  • Konkretisierung der Geschäftsidee mit Ausrichtung auf die Gründerpersönlichkeit und den Markt
  • Klärung und Bewertung der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen unter Berücksichtigung der individuellen Gründungssituation
  • Hilfestellung beim Prüfen der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und bei Fragen der sozialen Absicherung
  • Unterstützung bei der Erarbeitung eines schriftlichen Geschäftsplans
  • Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
  • Einschätzung von Chancen und Risiken
Nicht gefördert werden Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung (Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungen
  • Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Beratungen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von Logos, Briefpapier, Visitenkarten, Flyern, Broschüren, Plakaten, Mailings etc. stehen sowie die Gestaltung und Erarbeitung von Internetseiten bzw. eines Internetauftritts
  • Sachverständigengutachten
  • Beratungen durch Betriebsangehörige oder verbundene Beratungsunternehmen
  • Schulungs-, Trainings-, Einweisungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
  • zeitgleiche oder zeitnahe Beratungen mehrerer Antragsteller, die Angehörige sind oder in häuslicher Gemeinschaft leben durch denselben Berater/Beratungsunternehmen
  • Beratungen zur Gründung, Übernahme oder Beteiligung an Unternehmen, an denen juristische Personen des öfftl. Rechts mehrheitlich beteiligt sind
  • Beratungen im Bereich landwirtschaftlicher Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur
  • Personen, die innerhalb der letzten drei Steuerjahre mehr als 200.000 Euro (Straßentransportsektor mehr als 100.000 Euro) öffentliche Beihilfen („De-minimis“-Regelung, EG-Verordnung Nr. 1998/2006 der EU-Kommission vom 15.12.2006) erhalten haben

Einen Antrag auf Förderung kann jede natürliche Person, die beabsichtigt ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz zu gründen oder zu übernehmen.

Die eingesetzten unabhängigen Berater oder Beratungsgesellschaften müssen zum jeweiligen Beratungsinhalt entsprechende Erfahrung und Sachkunde gegenüber der Anlaufstelle und den Trägern nachweisen. Beratungen sind mindestens für die Hälfte der Beratungszeit in Anwesenheit der zu beratenden Personen durchzuführen. Bei der Zirkelberatung (eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für mindestens vier, maximal sechs Personen, die ALG I oder ALG II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende, sofern eine ALG II-vergleichbare Einkommenslage nachgewiesen werden kann) ist die Beratungszeit im vollen Umfang in Anwesenheit der zu beratenden Person durchzuführen.
Vor Antragstellung ist mit einer zugelassenen Anlaufstelle (STARTERCENTER NRW sowie Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen) ein Kontaktgespräch zu führen, an dem der Antragsteller, sein Berater sowie ein Vertreter der Kontaktstelle teilnehmen. Im Falle der Zirkelberatung findet das Kontaktgespräch mit allen am Zirkel Beteiligten bei der Anlaufstelle statt. Mit der Beratung darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Ein schriftlicher Beratungsvertrag kann erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides abgeschlossen werden.

Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk.

Bei Personen, die ALG II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 Euro pro Tagewerk, erhöht werden.

Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss pro Gründer/-in 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 €. Für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt, beträgt der Zuschuss 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 720 €. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 50 €.

Es können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden.

Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Das Tagewerk wird auf die o. g. Höchstzahl angerechnet.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Beratungs- & Projektgesellschaft:

https://www.ihk-nrw.de/ibp

Thomas Boccaccio

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