BaFa-Förderung: Unternehmens­beratung

Wir fördern Dein unternehmerisches Know-How

Gründen als Team

Was ist das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ( BAFA )?

Der Staat weiß, dass Prof­essionelle Beratung die Erfolgs­chancen deiner Selbst­ständigkeit verbessert. Allerdings haben eine individuelle Betreuung und Experten­wissen auch immer ihren Preis. Was nichts kostet, ist auch nichts!

Gut, dass es daher öffentliche Förder­programme und Zuschüsse für Gründer und Unternehmer gibt, die die Inanspruch­nahme von Beratungs­leistungen finanziell unterstützen. So ein Programm ist die „Förderung unter­nehmerischen Know-hows“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).

Das Programm bietet eine bundesweite Beratungs­förderung für kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU), wozu auch die Freien Berufe gehören. Zur Ziel­gruppe gehören junge, aber auch etablierte Unternehmen, die den nächsten unternehmer­ischen Schritt gehen wollen, sowie Unternehmen, die eine Unternehmens­krise überwinden müssen.

Zuschuss von bis zu
2400
Beratungsleistung bis zu
2400
Förderung von bis zu
%

Förderung beantragen in 3 Schritten

1. Vereinbare ein kostenloses Gespräch mit uns

Gemeinsam prüfen wir die Fördermittel­voraussetzungen mit Dir.

2. Antrags­stellung

Zusammen mit Dir erstellen wir die für den Antrag notwendigen Unterlagen und begleiten Dich bei der Antragsstellung.

3. Abwarten & Loslegen

Nach erfolgreicher Antrags­stellung und Bewilligung der Förderung startet die Beratung.

Hast du noch Fragen?

Hast du noch offene Fragen?
Buche dir gerne einen Termin!

Nachstehende Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für die Beratung durch einen Unternehmensberater bzw. Gründercoach erhalten:

  • Junge Unternehmen, die noch nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Etablierte Unternehmen ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Alter
  • Freiberufler, die nicht selbst in der Unternehmensberatung tätig sind


Für die Bestimmung des Unternehmensalters wird deine Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregistereintrag herangezogen. Bei Freiberuflern ist es der Zeitpunkt der Anmeldung beim Finanzamt.

Keine Zuschüsse aus dem Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten:

  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  • Wirtschafts- oder Buchprüfer sowie Steuerberater sind ausgeschlossen, ebenso wie Rechtsanwälte, Notare oder Insolvenzverwalter.
  • Gemeinnützige Unternehmen, wie eine gGmbH, können keine Leistung aus dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur ausgeschlossen.

Höhe der Förderung für junge Unternehmen bis zwei Jahre
Bei jungen Unternehmen ist ein förderfähiges Beratungshonorar bis 4.000 Euro möglich. Diese dürfen allerdings nicht länger als zwei Jahre am Markt sein. Gründer aus den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) erhalten einen Zuschuss von 80 %, tragen also nur 20 % der Beratungskosten selbst. Wer aus der Region Lüneburg stammt, kann auf einen Zuschuss von 60 % bauen. Für alle übrigen Gründer liegt die Förderhöhe bei 50 % des Honorars.

Beispiel: Bei einer Beratungsleistung von 4.000 Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Hamburg zahlen muss, 2.000 Euro (50 % Zuschuss). Ein Gründer aus Thürigen muss nur 800 Euro als Eigenanteil leisten, da der Zuschuss zu den Beratungskosten 80 % beträgt.

Höhe der Förderung für Unternehmen ab drei Jahren
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit sowie Freiberufler fallen unter die Richtlinien des Programms und können die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen, sofern sie nicht selbst in der Unternehmensberatung tätig sind. Für diese Gruppe ist eine Beratungsleistung von maximal 3.000 Euro förderfähig, ebenfalls aufgeteilt in Zuschüsse in Höhe von 80 %, 60 % und 50 % je nach Standort des Unternehmens.

Beispiel: Bei einer Beratungsleistung von 3.000 Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Niedersachsenzahlen muss, 1.500 Euro. Ein Unternehmen aus Brandenburg muss einen Eigenanteil von lediglich 600 Euro leisten.

Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen, diese müssen allerdings nicht aufeinander folgen. Als Obergrenze gilt die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mittlere Unternehmen dürfen max. 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.

Höhe der Förderung für Unternehmen mit Schwierigkeiten

Sollte dein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten sein steht Dir ebenfalls eine Beratungsförderung zu.

Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden gefördert, ganz unabhängig vom Unternehmensalter. Allerdings darf noch keine Insolvenz angemeldet worden sein. Diese Unternehmen erhalten eine Beratungsförderung in Höhe von 90 %, unabhängig vom Unternehmenssitz. Das maximal förderfähige Honorar des Beraters darf bei 3.000 Euro liegen. Somit erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 2.700 Euro.

Zur Förderung unternehmerischen Know-hows gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das thematische Spektrum, zu dem Gründer und Unternehmer sich beraten lassen können, ist sehr groß.

Das kann die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder von Strategien zur Kundenakquise handeln. Auch die Entwicklung eines ganzheitlichen Marketingkonzepts oder Finanzierungskonzept ist möglich. Solange es sich um wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Aspekte der Unternehmensführung handelt, sind der Beratungsförderung kaum Grenzen gesetzt.

Nicht gefördert werden Beratungen, die sich schwerpunktmäßig um Rechts- oder Versicherungsfragen drehen sowie Tätigkeiten der Steuerberatung werden nicht mit einem Zuschuss durch das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows unterstützt.

Unternehmen und Gründer können nicht jeden Berater engagieren und auf einen Zuschuss hoffen!

Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, muss der Berater beim BAFA registriert und gelistet sein. Allerdings ist diese Liste nicht öffentlich einseh- oder gar recherchierbar. Insofern sollten Gründer stets zunächst mit dem Berater klären, ob dieser beim BAFA gelistet ist und die Beratung somit auch bezuschusst, werden kann.

Wenn Du nun eine geförderte Beratung über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows in Anspruch nehmen willst, kannst du dies online auf der Plattform des BAFA beantragen. Der Antrag wird von einer sogenannten Leitstelle geprüft.

ACHTUNG:
Start-ups bis zwei Jahre und Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen möchten, müssen aber vor der Antragstellung noch ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen, den sie sich aus einer Liste der Regionalpartner bei den Leitstellen aussuchen können.
Hier geht es zu en Regionalpartnern:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_liste_dihk_regionalpartner.html

  • Regionalen Ansprechpartner auswählen und Informationsgespräch vereinbaren
  • Kostenfreies Informationsgespräch führen
  • Erhalt einer schriftlichen Bestätigung vom Regionalpartner über das Gespräch
  • Online-Antrag auf Förderung unternehmerischen Know-hows beim BAFA – Start-ups und Krisenunternehmen haben hierfür eine Frist von drei Monaten nach Ausstellung der Gesprächsbestätigung und müssen diese auch einreichen
  • Leitstelle prüft Fördervoraussetzungen und versendet Schreiben mit unverbindlicher Ankündigung der Förderung
  • Erhalt des Ankündigungsschreibens der Leitstelle abwarten
  • Beratervertrag abschließen und Beratung beginnen
  • Beratung innerhalb einer Dauer von maximal sechs Monaten ab Zugang des Informationsschreibens durchführen
  • Rechnung für Beratungskosten begleichen (mindestens in Höhe des Eigenanteils)
  • Elektronische Abrechnung gegenüber der Leitstelle
  • Online-Antrag auf Förderung unternehmerischen Know-hows beim BAFA – Start-ups und Krisenunternehmen haben hierfür eine Frist von drei Monaten nach Ausstellung der Gesprächsbestätigung und müssen diese auch einreichen
  • Leitstelle prüft Fördervoraussetzungen und versendet Schreiben mit unverbindlicher Ankündigung der Förderung
  • Erhalt des Ankündigungsschreibens der Leitstelle abwarten
  • Beratervertrag abschließen und Beratung beginnen
  • Beratung innerhalb einer Dauer von maximal sechs Monaten ab Zugang des Informationsschreibens durchführen
  • Rechnung für Beratungskosten begleichen (mindestens in Höhe des Eigenanteils)
  • Elektronische Abrechnung gegenüber der Leitstelle

Es ist wichtig, die vorgegebene zeitliche Abfolge einzuhalten, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.

Mit einer professionellen Gründungsberatung kannst Du deine Chancen auf den unternehmerischen Erfolg erhöhen. Daher sollte jeder Gründer eine solche Beratung in Erwägung ziehen.

Start-ups und Unternehmen können je nach Firmensitz bis zu 80 % bezuschusst bekommen. Bei einer Unternehmenskrise ist ein Zuschuss bis 90 % möglich. Von der Förderung ausgeschlossen sind Wirtschafts- oder Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter sowie gemeinnützige Unternehmen.
Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, ist es nötig, dass der Berater beim BAFA gelistet ist. Somit sollten Gründer zuerst mit dem Berater klären, ob er registriert ist und die Beratung so auch bezuschusst werden kann.

Auf Wunsch unterstützte ich Dich gern beim Ausfüllen deines Antrags.

Direkt zur Online Antragsstellung beim BAFA
https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung

Richtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bis 31.12.2022 verlängert.

Auch im Jahr 2022 können Unternehmen das Förderprogramm der BAFA in Anspruch nehmen. Detaillierte Infos bietet die Website der BAFA.

Thomas Boccaccio

BaFa-Förderung

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