Der Staat weiß, dass Professionelle Beratung die Erfolgschancen deiner Selbstständigkeit verbessert. Allerdings haben eine individuelle Betreuung und Expertenwissen auch immer ihren Preis. Was nichts kostet, ist auch nichts!
Gut, dass es daher öffentliche Förderprogramme und Zuschüsse für Gründer und Unternehmer gibt, die die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen finanziell unterstützen. So ein Programm ist die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Das Programm bietet eine bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wozu auch die Freien Berufe gehören. Zur Zielgruppe gehören junge, aber auch etablierte Unternehmen, die den nächsten unternehmerischen Schritt gehen wollen, sowie Unternehmen, die eine Unternehmenskrise überwinden müssen.
Gemeinsam prüfen wir die Fördermittelvoraussetzungen mit Dir.
Zusammen mit Dir erstellen wir die für den Antrag notwendigen Unterlagen und begleiten Dich bei der Antragsstellung.
Nach erfolgreicher Antragsstellung und Bewilligung der Förderung startet die Beratung.
Hast du noch offene Fragen?
Buche dir gerne einen Termin!
Nachstehende Unternehmen mit Sitz in Deutschland können Zuschüsse für die Beratung durch einen Unternehmensberater bzw. Gründercoach erhalten:
Für die Bestimmung des Unternehmensalters wird deine Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregistereintrag herangezogen. Bei Freiberuflern ist es der Zeitpunkt der Anmeldung beim Finanzamt.
Keine Zuschüsse aus dem Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows erhalten:
Höhe der Förderung für junge Unternehmen bis zwei Jahre
Bei jungen Unternehmen ist ein förderfähiges Beratungshonorar bis 4.000 Euro möglich. Diese dürfen allerdings nicht länger als zwei Jahre am Markt sein. Gründer aus den neuen Bundesländern (außer Berlin und Region Leipzig) erhalten einen Zuschuss von 80 %, tragen also nur 20 % der Beratungskosten selbst. Wer aus der Region Lüneburg stammt, kann auf einen Zuschuss von 60 % bauen. Für alle übrigen Gründer liegt die Förderhöhe bei 50 % des Honorars.
Beispiel: Bei einer Beratungsleistung von 4.000 Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Hamburg zahlen muss, 2.000 Euro (50 % Zuschuss). Ein Gründer aus Thürigen muss nur 800 Euro als Eigenanteil leisten, da der Zuschuss zu den Beratungskosten 80 % beträgt.
Höhe der Förderung für Unternehmen ab drei Jahren
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr der Geschäftstätigkeit sowie Freiberufler fallen unter die Richtlinien des Programms und können die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen, sofern sie nicht selbst in der Unternehmensberatung tätig sind. Für diese Gruppe ist eine Beratungsleistung von maximal 3.000 Euro förderfähig, ebenfalls aufgeteilt in Zuschüsse in Höhe von 80 %, 60 % und 50 % je nach Standort des Unternehmens.
Beispiel: Bei einer Beratungsleistung von 3.000 Euro beträgt der Eigenanteil, den ein Gründer aus Niedersachsenzahlen muss, 1.500 Euro. Ein Unternehmen aus Brandenburg muss einen Eigenanteil von lediglich 600 Euro leisten.
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen, diese müssen allerdings nicht aufeinander folgen. Als Obergrenze gilt die EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mittlere Unternehmen dürfen max. 250 Mitarbeiter haben und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme aufweisen.
Höhe der Förderung für Unternehmen mit Schwierigkeiten
Sollte dein Unternehmen in Schwierigkeiten geraten sein steht Dir ebenfalls eine Beratungsförderung zu.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden gefördert, ganz unabhängig vom Unternehmensalter. Allerdings darf noch keine Insolvenz angemeldet worden sein. Diese Unternehmen erhalten eine Beratungsförderung in Höhe von 90 %, unabhängig vom Unternehmenssitz. Das maximal förderfähige Honorar des Beraters darf bei 3.000 Euro liegen. Somit erhalten die Unternehmen einen Zuschuss von bis zu 2.700 Euro.
Zur Förderung unternehmerischen Know-hows gehören alle wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das thematische Spektrum, zu dem Gründer und Unternehmer sich beraten lassen können, ist sehr groß.
Das kann die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder von Strategien zur Kundenakquise handeln. Auch die Entwicklung eines ganzheitlichen Marketingkonzepts oder Finanzierungskonzept ist möglich. Solange es sich um wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Aspekte der Unternehmensführung handelt, sind der Beratungsförderung kaum Grenzen gesetzt.
Unternehmen und Gründer können nicht jeden Berater engagieren und auf einen Zuschuss hoffen!
Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, muss der Berater beim BAFA registriert und gelistet sein. Allerdings ist diese Liste nicht öffentlich einseh- oder gar recherchierbar. Insofern sollten Gründer stets zunächst mit dem Berater klären, ob dieser beim BAFA gelistet ist und die Beratung somit auch bezuschusst, werden kann.
Wenn Du nun eine geförderte Beratung über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows in Anspruch nehmen willst, kannst du dies online auf der Plattform des BAFA beantragen. Der Antrag wird von einer sogenannten Leitstelle geprüft.
ACHTUNG:
Start-ups bis zwei Jahre und Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen möchten, müssen aber vor der Antragstellung noch ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen, den sie sich aus einer Liste der Regionalpartner bei den Leitstellen aussuchen können.
Hier geht es zu en Regionalpartnern:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_liste_dihk_regionalpartner.html
Es ist wichtig, die vorgegebene zeitliche Abfolge einzuhalten, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.
Mit einer professionellen Gründungsberatung kannst Du deine Chancen auf den unternehmerischen Erfolg erhöhen. Daher sollte jeder Gründer eine solche Beratung in Erwägung ziehen.
Start-ups und Unternehmen können je nach Firmensitz bis zu 80 % bezuschusst bekommen. Bei einer Unternehmenskrise ist ein Zuschuss bis 90 % möglich. Von der Förderung ausgeschlossen sind Wirtschafts- oder Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter sowie gemeinnützige Unternehmen.
Damit die Beratung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows gefördert wird, ist es nötig, dass der Berater beim BAFA gelistet ist. Somit sollten Gründer zuerst mit dem Berater klären, ob er registriert ist und die Beratung so auch bezuschusst werden kann.
Auf Wunsch unterstützte ich Dich gern beim Ausfüllen deines Antrags.
Direkt zur Online Antragsstellung beim BAFA
https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung
Richtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bis 31.12.2022 verlängert.
Auch im Jahr 2022 können Unternehmen das Förderprogramm der BAFA in Anspruch nehmen. Detaillierte Infos bietet die Website der BAFA.
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