Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), umgangssprachlich auch AVGS genannt, ist ein Beratungsgutschein, der von der Agentur für Arbeit ausgestellt wird. Es soll Arbeitssuchenden und von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen den (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
Mit dem AVGS ist die Bundesagentur für Arbeit dazu verpflichtet, dich beruflich zu fördern und zum Beispiel die Kosten für einen Businessplan oder einem Marketingkonzept bei einem Bildungsträger wie uns zu zahlen.
Damit wir schnellstmöglich prüfen können, ob Du Anspruch auf einen AVGS hast, buche Dir einfach einen Termin.
Im nächsten Schritt schauen wir uns gemeinsam an, welche Maßnahmen für Dein Vorhaben sinnvoll sind und erarbeiten einen Förderplan.
Mit diesem Plan beantragen wir bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter den AVGS. Wenn alle Vorraussetzungen erfüllt, sind erhältst Du den Bewilligungsbescheid und wir legen los!
Lea S. ist 23 Jahre alt und lebt in Düsseldorf. Sie hat nach ihrer Schulausbildung eine Ausbildung als Kauffrau für Finanzen und Versicherungen erfolgreich abgeschlossen. Als alleinerziehende Mutter fiel es Ihr nach der Ausbildung schwer einen Job in Festanstellung zu erhalten und musste ALG I beantragen.
Um Familie und Beruf optimal in Einklang zu bringen, suchte Sie den Weg in die Selbstständigkeit. Über die Agentur für Arbeit konnte Sie erfolgreich einen AVGS Gutschein für eine Gründungsberatung beantragen.
Der Schwerpunkt der Beratung lag auf der Erstellung des Businessplans. Untergliedert wurden jeweils der Textteil sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnungen besprochen. Zudem wurden innerhalb der Beratung Grundwissen zur Selbständigkeit vermittelt.
Im Rahmen des Textteils wurde ein besonderes Augenmerk auf die Geschäftskonzeption, Marketingmaßnahmen sowie Wettbewerbsanalyse gelegt. Bei der Erstellung des Finanzplans wurden die Investitionsaufstellung, Kosten- und Preiskalkulation sowie die Liquiditätsplanung schwerpunktmäßig erarbeitet. Zudem wurde das Thema Finanzierung und Fördermöglichkeiten besprochen.
Im Anschluss wurde der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt der zwischenzeitlich auch bewilligt wurde.
Ahmet H.K. ist 37 Jahre alt und lebt mit seiner Familie in Nettetal. Er hat seine Schulausbildung in der Türkei absolviert und hat nach seiner Ankunft in Deutschland in verschiedenen Branchen gearbeitet. Unter anderem war er in einer Wäscherei und als Produktionshelfer tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten musste sein Arbeitgeber den Betrieb einstellen und die Mitarbeiter wurden entlassen. Herr K. ging in die Arbeitslosigkeit und entschloss sich den Weg in die Gründung als Hausmeister und Trockenbauer zu gehen.
Über die Agentur für Arbeit konnte er erfolgreich einen AVGS Gutschein für eine Gründungsberatung beantragen.
Der Beratungsauftrag lag in der Prüfung der Gründereignung, die Konzeption des Unternehmens, Erstellung des Businessplans inkl. einer Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie der Unternehmensführung.
Im Anschluss wurde der Antrag auf Gründungszuschuss gestellt der zwischenzeitlich auch bewilligt wurde. Herr K. konnte sein Unternehmem festigen und hat bereits 2 angestellte.
Marijana Ö. ist 31 Jahre alt und lebt in Mönchengladbach. Nach dem Abitur hat die Gründerin das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Düsseldorf begonnen, welches sie im September 2014 mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abschloss. Das an-schließende Referendariat hat sie im Landesgerichtsbezirk Mönchengladbach absolviert und mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen. Seither ist sie Volljuristin.
Im Anschluss ihrer Ausbildung hat sie eine Festanstellung als Rechtsanwältin angenommen. Ihr wurden die Dezernate Miet- und WEG-Recht sowie das Private Bau- und Architektenrecht hauptsächlich zur Bearbeitung übertragen sowie allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten. Nach einem Wechsel der Kanzlei hat sie zusätzlich Fälle im Rahmen des Diesel-Abgasskandals übernommen.
Frau Ö wollte nicht mehr für andere Arbeiten und plante die Gründung einer eigenen Kanzlei. Frau Ö ließ sich kündigen, um über die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss zu beantragen.
Während des Bezuges von ALG I beantragte Sie einen AVGS Gutschein den Sie bei uns einlösen konnte. Im Rahmen der Beratung wurden alle Unterlagen zur Beantragung des Gründungszuschuss und ein Finanzierungskonzept zur Beantragung des KfW Startgeldes über die KfW in Höhe von 60.000,- Euro erstellt.
Sowohl der Gründungszuschuss als auch das KfW Startgeld wurden durch unsere Hilfe bewilligt. Frau Ö. beschäftigt zum jetzigen Zeitpunkt mehrere Mitarbeiter an 2 Standorten in Deutschland.
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Der AVGS wird von der Arbeitsagentur ausgestellt und soll Arbeitssuchenden und Menschen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht werden, den Einstieg ins Berufsleben ermöglichen.
Durch den AVGS wird die Bundesagentur dazu verpflichtet, Sie beruflich zu fördern und bspw. Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen. Folgende drei Möglichkeiten stehen Ihnen hierbei zur Verfügung:
1. Teilnahme über einen Bildungsträger mit AZAV-Zertifikat
Der Bildungsträger muss hierbei für das AZAV-Zertifikat zugelassen sein. Sie werden dazu verwendet, um an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt zu werden und Vermittlungshemnisse festzustellen.
2. Vermittlung über einen privaten Arbeitsvermittler
Damit die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt, muss auch der Arbeitsvermittler über ein AZAV-Zertifikat verfügen. Der Vermittler sorgt dafür, dass Arbeitssuchende mit einem AVGS eine versicherungspflichtige Beschäftigung bekommen.
3. Betriebliche Maßnahmen bzw. Probearbeit von bis zu sechs Wochen
Hierbei wird die Eignung eines Arbeitssuchenden für eine bestimmte Arbeitsstelle geprüft. So wird es dem Unternehmen ermöglicht, einen schwerbehinderten Bewerber ohne Verpflichtungen kennenzulernen.
Sofern Sie einen AVGS erhalten haben, wird Ihnen die Wahl des Bildungsträgers -bei dem Sie den AVGS einlösen- selbst überlassen. Die Kosten rechnet der von Ihnen gewählte Bildungsträger direkt mit der Agentur für Arbeit ab.
Es ist möglich, dass es zu regionalen Einschränkungen kommt, sofern der AVGS bewilligt wird, da lange Fahrtwege und hohe Zusatzkosten möglichst vermieden werden sollen. Daher wird meistens ein zentraler Ort mit einer Umkreisangabe vorgegeben. In diesem festgelegten Radius können Sie sich dann Ihren Bildungsträger frei aussuchen.
Was besagt der §45 SGB III?
Der Paragraph erläutert die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
Die Maßnahmen haben folgende Ziele:
Ein Einlösen des AVGS ist bei allen Bildungsträgern möglich, der Aktivierungsmaßnahmen nach SGB §45III zugelassen hat.
Das AVGS Gründercoaching kann ganz nach Deinen belieben Online oder Vorort an unseren Standorten in Mönchengladbach und Kamen stattfinden.
Ein AVGS ist kostenlos. Der Gutschein sorgt dafür, dass die Agentur für Arbeit die vollständigen Kosten für Ihre Bildungsmaßnahmen übernimmt. In ausgewählten Fällen ist es möglich, dass die Arbeitsagentur zusätzlich die Fahrtkosten und eine eventuell notwendige Kinderbetreuung übernimmt.
Es kommen noch eine Vielzahl von anderen Fördermöglichkeiten in Frage, sofern Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben. Beispielsweise gibt es einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter. Abhängig von der Situation und der Zielgruppe werden auch zahlreiche speziellere Förderungen angeboten.
Sofern Sie als arbeitssuchend gemeldet sind, müssen Sie einen AVGS bei Ihrem persönlichen Berater der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter in Ihrer Region beantragen. Dort wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden, um den Gutschein zu erhalten. Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, sich von Ihrem persönlichen Berater zu den Voraussetzungen beraten zu lassen. Falls Sie keine Beratung benötigen, ist es ebenfalls möglich, den AVGS schriftlich oder telefonisch zu beantragen. Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, erhalten Sie den AVGS-Gutschein per Post.
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