Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) für GründerInnen ist eine finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen oder die Übernahme von Unternehmen.
Gemeinsam prüfen wir die Fördermittelvoraussetzungen mit Dir.
Zusammen mit Dir erstellen wir die für den Antrag notwendigen Unterlagen und begleiten Dich bei der Antragsstellung.
Nach erfolgreicher Antragsstellung und Bewilligung der Förderung startet die Beratung.
Häufige Fragen
Diese Fragen werden uns öfter gestellt.
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Einen Antrag auf Förderung kann jede natürliche Person, die beabsichtigt ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz zu gründen oder zu übernehmen.
Der Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 Euro je Tagewerk.
Bei Personen, die ALG II beziehen, kann der Zuschuss für Gründungsberatungen auf 80 % des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 Euro pro Tagewerk, erhöht werden.
Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss pro Gründer/-in 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 €. Für Gründerinnen und Gründer im Bezug des ALG I oder ALG II sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden, sofern eine vergleichbare Einkommenslage wie ALG II vorliegt, beträgt der Zuschuss 90 % eines Tagewerksatzes, maximal 720 €. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 50 €.
Es können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden.
Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Das Tagewerk wird auf die o. g. Höchstzahl angerechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der IHK Beratungs- & Projektgesellschaft:
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